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OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufungsverfahren; Versicherungsvertrag mit Fahrzeugteilversicherung; Vortäuschen eines Fahrzeugdiebstahls bzw. Versicherungsfalles
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12 Abs. 1 Nr. I b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 09.07.1987 - 3 O 33/87
- OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87
Papierfundstellen
- VersR 1989, 621
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87
Auch wenn man davon ausgeht, daß in der Fahrzeugversicherung, wie auch sonst in der Diebstahlversicherung, an den Nachweis eines Diebstahls i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. Ib AKB keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil sonst der gewollte Versicherungsschutz ausgehöhlt würde (BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29), kann der vom Kl. behauptete Diebstahl nicht als bewiesen angesehen werden. - BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80
Begriff der Entwendung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87
Auch wenn man davon ausgeht, daß in der Fahrzeugversicherung, wie auch sonst in der Diebstahlversicherung, an den Nachweis eines Diebstahls i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. Ib AKB keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil sonst der gewollte Versicherungsschutz ausgehöhlt würde (BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29), kann der vom Kl. behauptete Diebstahl nicht als bewiesen angesehen werden. - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87
Auch wenn man davon ausgeht, daß in der Fahrzeugversicherung, wie auch sonst in der Diebstahlversicherung, an den Nachweis eines Diebstahls i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. Ib AKB keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil sonst der gewollte Versicherungsschutz ausgehöhlt würde (BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29), kann der vom Kl. behauptete Diebstahl nicht als bewiesen angesehen werden. - BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87
Auch wenn man davon ausgeht, daß in der Fahrzeugversicherung, wie auch sonst in der Diebstahlversicherung, an den Nachweis eines Diebstahls i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. Ib AKB keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil sonst der gewollte Versicherungsschutz ausgehöhlt würde (BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29), kann der vom Kl. behauptete Diebstahl nicht als bewiesen angesehen werden.