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   OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87   

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https://dejure.org/1988,10304
OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87 (https://dejure.org/1988,10304)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.06.1988 - 5 U 66/87 (https://dejure.org/1988,10304)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 5 U 66/87 (https://dejure.org/1988,10304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsverfahren; Versicherungsvertrag mit Fahrzeugteilversicherung; Vortäuschen eines Fahrzeugdiebstahls bzw. Versicherungsfalles

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 Nr. I b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 621
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87
    Auch wenn man davon ausgeht, daß in der Fahrzeugversicherung, wie auch sonst in der Diebstahlversicherung, an den Nachweis eines Diebstahls i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. Ib AKB keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil sonst der gewollte Versicherungsschutz ausgehöhlt würde (BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29), kann der vom Kl. behauptete Diebstahl nicht als bewiesen angesehen werden.
  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87
    Auch wenn man davon ausgeht, daß in der Fahrzeugversicherung, wie auch sonst in der Diebstahlversicherung, an den Nachweis eines Diebstahls i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. Ib AKB keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil sonst der gewollte Versicherungsschutz ausgehöhlt würde (BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29), kann der vom Kl. behauptete Diebstahl nicht als bewiesen angesehen werden.
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87
    Auch wenn man davon ausgeht, daß in der Fahrzeugversicherung, wie auch sonst in der Diebstahlversicherung, an den Nachweis eines Diebstahls i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. Ib AKB keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil sonst der gewollte Versicherungsschutz ausgehöhlt würde (BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29), kann der vom Kl. behauptete Diebstahl nicht als bewiesen angesehen werden.
  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.06.1988 - 5 U 66/87
    Auch wenn man davon ausgeht, daß in der Fahrzeugversicherung, wie auch sonst in der Diebstahlversicherung, an den Nachweis eines Diebstahls i. S. des § 12 Abs. 1 Nr. Ib AKB keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil sonst der gewollte Versicherungsschutz ausgehöhlt würde (BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29), kann der vom Kl. behauptete Diebstahl nicht als bewiesen angesehen werden.
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